Grundsteuerreform in Rheinland-Pfalz

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Landesamt für Steuern

Grundsteuerreform – Informationen

Grundbesitz wird in Deutschland vollständig neu bewertet. Entscheidend hierfür ist der Wert des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts von den Städten und Gemeinden erhoben.

 

Das Landesamt für Steuern veröffentlicht im Folgenden wichtige Informationen.

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Coronavirus

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Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus
(2019-nCoV) führt auch bei Steuerpflichtigen zu zahlreichen Fragen.

Das Landesamt für Steuern veröffentlicht im Folgenden wichtige Informationen und Ansprechpartner.

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Flutkatastrophe

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Die Unwetter im Juli haben insbesondere im Norden von Rheinland-Pfalz zu beträchtlichen Schäden geführt. Hilfen für die Betroffenen sind auch in Form von steuerlichen Entlastungen möglich.

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Glühbirne

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Mit Hilfe einer einmaligen Energiepreispauschale sollen Bürgerinnen und Bürger finanziell entlastet werden. Im Zusammenhang mit der Auszahlung haben Arbeitgeber wie auch Erwerbstätige Besonderheiten zu beachten.

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